Ordinationsassistentinnen arbeiten in ärztlichen Ordinationen, Gruppenpraxen, Ambulatorien oder Sanitätsbehörden und unterstützen Ärzte und Ärztinnen durch administrative und organisatorische Tätigkeiten sowie durch Assistenzleistungen bei der Behandlung von Patienten.
Besonders in den letzten Jahren hat sich das Berufsbild der Arztassistentinnen stark verändert - weg von der, durch den Arzt angelernten Sprechstundenhelferin, hin zu einer professionellen Managerin, die immer mehr mit administrativen, organisatorischen und medizinischen Assistenzleistungen betraut wird.
Durch das 2013 in Kraft getretene MAB-Gesetz wurde der Beruf der Ordinationsassistenz neu geregelt und zusätzliche Betätigungsfelder, besonders im medizinischen Bereich stark aufgewertet.
Der Beruf der Ordinationsassistentin zählt zu den medizinischen Assistenzberufen, deren Ausbildung seit 2013 durch das MAB Gesetz neu geregelt wird. Wie für alle medizinischen Assistenzberufe sieht das Gesetz auch für die Ausbildung zur Ordinationsassistenz ein modulares Ausbildungssystem vor.
Nach Absolvierung eines 120 Stunden umfassenden Basismoduls erfolgt in einem Aufbaulehrgang sowie in einem zu absolvierenden Berufspraktikum die Ausbildung und Spezialisierung in den gewünschten Assistenzberuf.
Im Unterschied zu den übrigen medizinischen Assistenzberufen kann die Ausbildung zur Ordinationsassistenz berufs-begleitend in einem Lehrgang erfolgen.
Bei berufsbegleitender Ausbildung kann die Assistentin das vorgeschriebene Praktikum im Zuge ihres Dienstverhältnisses zu einem niedergelassenen Arzt, einer ärztlichen Gruppenpraxis, einem selbständigen Ambulatorium oder einer Sanitätsbehörde absolvieren und bereits während ihrer Ausbildung voll als Ordinationsassistenz (in Ausbildung) arbeiten.
Die theoretische Ausbildung kann berufsbegleitend in Lehrgängen absolviert werden.
Die Vorteile der berufsbegleitenden Ausbildungsform auf einen Blick